13. März 2017 Infos, News
Die neue A2 Klasse Stand 21. Dezember 2016 (Motorrad gedrosselt 34 kW)
Die neue A2 Klasse in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) lautet jetzt wie folgt ( Stand 21. Dezember 2016)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
6a.§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
2. Mai 2016 Allgemein
Digitaler Tachograph – zusätzliche Schulungen erforderlich?
Was als “angemessen geschult und unterwiesen” gilt, besagt die Verordnung nicht im Einzelnen. Muss sie auch nicht. Denn ob eine Schulung angemessen ist, lässt sich sehr leicht an den Auswertungen der Fahrerkartendaten bzw. Schaublätter messen, zudem der Verkehrsunternehmer ohnehin verpflichtet ist. Insofern kann es durchaus sein, dass bei einer anhaltenden hohen Fehlerquote die Schulung gegebenenfalls nicht “angemessen” war und entsprechend nachgeschult werden muss. Umgekehrt gilt aber auch, sind in den Auswertungen keine oder für die Kontrollbehörden nicht relevante Verstöße erkennbar, gilt der Artikel 33 der Verordnung als erfüllt.
Unternehmen, die die Vorgaben des Artikel 33 der Verordnung (EU) 165/2014 in eine Weiterbildung nach dem BKrFQG integrieren möchten, sollten gezielt darauf achten, ob der Weiterbildungsveranstalter diese Anforderungen auch tatsächlich erfüllt. Der Markt ist in diesem Bereich leider sehr heterogen.
Mögliche Kriterien bei der Auswahl von Schulungsanbietern können sein:
» Die Schulung ist unternehmensbezogen und berücksichtigt die im Unternehmen zum Einsatz kommenden Kontrollgeräte,
» Die Schulung berücksichtigt Auswertungen der Fahrerkartendaten und die damit evtl. verbundenen Verstöße,
» Es werden teilnehmer- und unternehmesbezogene Lösungen erarbeitet, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.
» Die Schulungen finden nicht zwingend in einem festen Turnus statt, können periodisch angesetzt oder bedarfsorientiert auf das Unternehmen zugeschnitten durchgeführt werden (siehe Fehlerquote in den Auswertungen der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten, Einführung neuer Fahrtenschreiberversionen).
Diese Kriterien erfüllt die Fahrschul Akademie in Salzgitter. Falls Sie den Bedarf an einer entsprechenden Schulung haben, setzen Sie sich mit uns in Kontakt. Gern informieren wir Sie über unser umfangreiches Angebot.
Hinweise:
Bei einer Integration einer Schulung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) 165/2014 in eine Weiterbildung nach dem BKrFQG entfällt die Förderfähigkeit nach dem BAG-Förderprogramm “Aus- und Weiterbildung”. Insbesondere beim Einsatz externer Schulungsanbieter sind datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten.
Quelle:IHK-Bielefeld (Volker Uflacker)
2. März 2019 Infos, News
Gefahrgutausbildung / ADR Schulungen
Den Gefahrgutführerschein oder auch ADR-Bescheinigung genannt, braucht man, wenn man beruflich gefährliche Güter transportiert. Der ADR-Schein ist 5 Jahre gültig, der für eine Verlängerung aufgefrischt werden muss. Die Auffrischung muss innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung erfolgen.
Ausbildungsdetails:
Dauer:
Basis: 2,5 Tage (zzgl. IHK-Prüfung)
Tank: 1,5 Tage (zzgl. IHK-Prüfung)
Auffrischungskurs: 1,5 Tage (zzgl. IHK-Prüfung)
Preise (umsatzsteuerbefreit gemäß §4 Nr. 21a UstG):
Basis: 230€*
Tank: 180€*
Gemeinsame Ausbildung: 390€*
Auffrischungskurs: 190€* *zzgl. der Prüfungsgebühr der IHK
Prüfungsgebühren der IHK:
Basis: 65€
Tank: 45€
Auffrischungskurs: 65€
Wiederholungsprüfung: 50€
Wichtig Bei Rückfragen und Unsicherheit stehen wir Ihnen unter der Nummer 05341 / 1 888 685 gern zur Verfügung.