Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer/-innen, die im Güter- oder/und Personenverkehr tätig sind und ihre Fahrerlaubnis der Kl. C1, C1E, C oder CE nach dem Stichtag 10.09.2009 bzw. der Kl. D1, D1E, D und/oder DE nach dem Stichtag 10.09.2008 erlangt haben, brauchen zusätzlich – um gewerblich fahren zu dürfen – einen Grundqualifikationsnachweis. Bei uns können Sie die beschleunigte Grundqualifikation machen.

Inhalt
» 130 Zeitstunden theoretischer Unterricht
» 10 Zeitstunden Praxis
» 90 Minuten IHK-Prüfung

Kosten
2.100,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr

Personen, die ihren Führerschein Kl. C/CE oder C1/C1E nach dem 09.09.2009 absolviert haben, müssen grundsätzlich die Schlüsselzahl 95 sofort in ihren Führerschein eintragen lassen, wenn sie gewerblich fahren möchten.

Diese kann durch die beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (140 Stunden Unterricht) und einer IHK-Prüfung erworben werden.

Bei Vorbesitz der Kl. D/DE oder D1/D1E ist unter bestimmten Voraussetzungen nur die so genannte Umsteiger-Qualifikation (35 Stunden Unterricht und IHK-Prüfung) notwendig.